E-Rezept

Seit dem 1. Januar 2024 sind wir dazu verpflichtet, das elektronische Rezept – kurz eRezept – auszustellen.
Aufgrund des Mehraufwandes für die Praxis müssen Ihre Rezepte mindestens einen Tag früher bestellt werden.

Betroffen sind derzeit verschreibungspflichtige Medikamente. Das eRezept kann erst ausgestellt werden, wenn Ihre elektronische Gesundheitskarte im laufenden Quartal eingelesen wurde. Dies muss jedes Quartal erneut geschehen.

Ihre bestellten Medikamente können Sie dann am nächsten Öffnungstag nachmittags in Ihrer gewünschten Apotheke abholen.
Vergessen Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte aber nicht!